AGW: überregionale Interessenvertretung des gewerblichen Mittelstands

Der AGW e.V. ist eine Vereinigung mittelständischer Unternehmen und Gewerbetreibender, deren Zweck die Förderung eines leistungsstarken und fairen Wettbewerbs ist. Um diesen zu gewährleisten, ist zum einen die Bekämpfung unlauterer Handlungen im Wettbewerb und zum anderen die Sicherung der wirtschaftlichen Freiheit aller Mitbewerber erforderlich. Zur Verhinderung eines schrankenlosen Wettbewerbs, der letztlich unlauteres Handeln beinhaltet, die Freiheit der Mitbewerber durch die Marktmacht einzelner zerstört und den Wettbewerb unterbindet, bedarf es der Rechtsordnung.

Rechtliche Situation

Wichtiger Bestandteil dieser Rechtsordnung ist das Recht gegen unlauteren Wettbewerb, welches insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seinen Niederschlag findet. Dieses Gesetz ist bereits 2004 umfangreich novelliert worden. Die erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG vom 11.05.2005) führte 2008 und 2015 zu erneuten Novellierungen. Die aktuell geltende Fassung des UWG trat am 10.12.2015 in Kraft.

Für den Wettbewerb und das Wettbewerbsrecht bedeutsam sind auch zahlreiche Gesetze, die nicht Teil allgemeinen Wettbewerbsrechts sind. Der Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift, welche auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, kann zugleich auch eine unlautere geschäftliche Handlung und damit ein Wettbewerbsverstoß im Sinne des UWG sein. Beispiele für derartige Gesetze mit marktregelndem Charakter sind Normen aus der Preisangabenverordnung, der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung sowie aus dem Telemediengesetz. Einen derartigen unmittelbaren Marktbezug findet man umso mehr im Heilmittelwerbegesetz, im Heilpraktikergesetz sowie im Wohnungsvermittlungsgesetz.

Wenngleich die wettbewerbsrechtlichen und wettbewerbsbezogenen Gesetze in der Regel sinnvoll und notwendig für die Gewährleistung eines freien, fairen und sozialen Leistungswettbewerb sind, sehen Unternehmer und Freiberufler sich nicht selten mit der Berücksichtigung und Umsetzung einzelner gesetzlicher Vorschriften überfordert und möchte beratende Hilfe in Anspruch nehmen. Von einer derartigen Überforderung sind gerade kleine und mittlere mittelständische Unternehmen betroffen, die täglich einer Vielzahl unternehmerischer Aufgaben gegenüberstehen, und deren Inhaber oder Führungspersonen mit erheblichem Zeitaufwand die Anforderungen bewältigen müssen.

Aufgaben des Verbandes

Ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit des AGW e.V. ist daher die Aufklärung und Beratung der Mitglieder in wettbewerbsrechtlichen Fragen, um Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu verhindern. Diesem Zweck dient auch die Öffentlichkeitsarbeit des AGW. Durch Veranstaltungen und Medien - u.a. durch die Herausgabe des Magazins "Mittelstand + Wettbewerb" - welche sich mit wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen beschäftigen, sollen vorbeugende Aufklärung betrieben und wettbewerbsrechtliche Verstöße verhindert werden. Bei Bedarf stehen fachlich qualifizierte Mitarbeiter des AGW zur Verfügung, um in größeren Unternehmen, Kooperationen von Gewerbetreibenden und Verbänden Vorträge über wettbewerbsrechtliche Thematiken und - sofern es sich um Mitglieder des AGW handelt - auch Schulungsseminare durchzuführen.

Durch obergerichtliche Klärung strittiger wettbewerbsrechtlicher Fragen leistet der AGW einen Beitrag zur ständigen Fortentwicklung dieses Rechtsgebietes. Erkenntnisse, welche aus der Beratung der Mitglieder, Beobachtung des Wettbewerbsgeschehens auf den Märkten und der Bekämpfung wettbewerbsrechtswidrigen Verhaltens erwachsen, werden den im Bereich des Wettbewerbsrechts tätigen Verbänden, Institutionen und Gremien als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt, um auch auf diesem Wege einen Beitrag zur Theorie und Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts zu leisten.

Gewerbliche Unternehmen, die gegen die Regeln eines lauteren Wettbewerbs verstoßen, werden vom AGW veranlasst, sich wettbewerbsgetreu zu verhalten. Dies geschieht in der Regel nach Beschwerde von betroffenen Mitbewerbern oder Verbänden und Vereinigungen durch wettbewerbsrechtliche Abmahnung und erforderlichenfalls gerichtliche Durchsetzung der Unterlassungsforderung.

Mitgliederstruktur

Unter Berücksichtigung der korporativ über Berufsverbände dem AGW angeschlossenen Einzelmitglieder verfügt der AGW bundesweit über mehrere tausend Mitglieder. Schwerpunkte der Mitgliederschaft sind die Bereiche Immobilien, Heilkunde/Heilmittel und Verlage.